Zur Zeit ist eine Anwaltskanzlei auf den Trichter gekommen, daß man mit Abmahnungen an Foren- und Webseitenbetreibern eine Menge Geld verdienen kann.
(auf einem anderen Forum, in dem ich mitschreibe, soll das gerade 1600 Euro pro Abmahnung kosten.) Und das nur, weil dort Songtexte veröffentlicht werden, wodurch den Rechteinhabern mitnichten geschadet wird, sondern eher noch der Verkauf der Musik gefördert.
Ich verstehe es nicht, aber wollte es dennoch zur Warnung hier reinstellen.
Weitere Infos:
Weitere Infos:
http://www.kampfumsongtexte.de/index.php
Hier könnt Ihr auch protestieren.
http://www.abmahnwelle.de
einer meiner Lieblingsnotenserver ist deswegen offline gegangen... *grml*
http://scores.marmelade.org/
geniale seite... nur witzigerweise nicht wegen urheberrechtsverletzungen um noten (die auch massenweise passierten) sondern wegen den texten, die unter den noten stehen *lach*...
(https://www.georgkreisler.net/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fscores.marmelade.org%2Fbanner%2Fbanner2.gif&hash=30a35a202325edc7fc2f7e804c3f131ff1d1d242)
(https://www.georgkreisler.net/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fscores.marmelade.org%2Fbanner%2Fbanner3.gif&hash=6d8235aacd88b6170b9208dfb8fd1234352ebdcf)
(https://www.georgkreisler.net/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fscores.marmelade.org%2Fbanner%2Fbanner5.png&hash=f7ec21d73e8975b232bc5a545f0eb6b1ae00a708)
http://www.song-suche.com/phpAdsNew/adclick.php?bannerid=54&zoneid=0&source=&dest=http%3A%2F%2Fwww.song-suche.com%2Fint%2F
Vielleicht sollte man das Werkeverzeichnis lieber nur mehr privat handeln.
hmm, wie klagelustig ist Kip denn wohl? ich vermute mal, dass die nicht klagen werden. allerdings kann man bei solchen dingen nicht vorsichtig genug sein... die gelder sind nicht unbedingt portokassentauglich.
Kip hat die wenigsten Rechte, die meisten sind bei Sessler, und der ist altmodisch aber ein Schlitzohr....
Heißt das, er käme auf den Trichter...?
Keine Ahnung. Ich weiss nciht, ob man Sachen, die schon wo erschienen sind, im Netz zitieren darf, wenn die Autorenangaben auch dabei sind. Ich schätze, da streiten sich die Anwälte noch.
Soweit ich informiert bin, darf man Texte überall veröffentlichen, wenn die Urheberangabe dabei ist. Bei Songtext.net kann man nahezu alle bekannten Texte herunter laden. Wie das ist, wenn Texte UND Noten zusammen veröffentlich werden, weiß ich allerdings nicht. Aber das haben wir hier ja sowieso nicht.
Ich will keinem Angst machen, aber das ist doch seeehr blauäugig. Eine Veröffentlichung im Internet ist rechtlich einer Buchveröffentlichung gleichgesetzt. Und da darf das auch nur der, der im Besitz der Nutzungsrechte ist (der Autor bzw. der Verlag, der die Rechte erworben hat).
Der Rechtsanwalt, der eine Abmahnung schicken will muß also zumindest wissen, wer die Rechte hat, denn nur in dessen Namen darf er abmahnen.