Moin, moin,
also, dass die Bohlens dieser Welt krass überproportional zu ihrer musikalischen Bedeutung Geld bekommen, kann wohl nicht gut bestritten werden. Wieweit sie das für ihre Musikersatzhandlungen kriegen, weiß ich nicht; eine Schuld der GEMA könnte ich nur darin sehen, das unter Musik zu erfassen... Da muss die zugrunde liegende Definition schon recht weitherzig sein. Immerhin, besser weitherzig einen Bohlen mit umfassend, als ein quasiamtliches Gericht für das, was Kunst ist, und was nicht. Und dann liegt es halt am Markt, der aber ja in diesem Fall auch massiv manipuliert wird... So isser halt.
Wegen des blödwilligen Bössinnes, den er sonst so treibt, durchschaue ich die Rolle der Gema nicht. Wahrscheinlich hat sie damit nichts zu tun.
Ansonsten sind mir Kopierschütze und Schutzrechte seit der Zeit der Kassettenrecorder ein Greuel. Tonträger verderben nun mal, und ich sehe nicht ein, wieso ich mich da nicht schützen darf. Musik wird auf CDs verkauft. Warum darf ich die nicht auf einem MP3-Player hören, wenn ich die gekauft habe? Ich kann die konvertieren, umbenennen kann ich die Daten dann nicht und wenn ich sie auf den Speicher meines Telefones übertragen möchte, muss ich Harald bemühen, der für solche Datenmengen nicht gemacht ist. Anders aber kriege ich sie da nicht hin, angeblich des Urheberrechtes wegen.
Umbenennen aber muss ich die, wenn ich ein Hörbuch dahin übertrage, dann, wenn der Verlag die Nummerierung nicht konsistent über alle 22 CDs durchgezogen hat. Mal 01, 02,... mal 1, 2, ... ergibt einfach Chaos. 2 Hörbücher auf einer Karte geht dann auch schlecht. Ordnerstrukturen kann das Telefon nur die verstehen, die es selber eingerichtet hat und die versteht der Rechner nicht und kann nicht darin schreiben. Das Konvertierungsprogramm mag es auch nicht, wenn ich die Dateien umbenenne...
In dieser Grundstimmung ist natürlich jede Gema ein weiteres rotes Tuch.
Bei den Youtubefilmchen weiß ich nicht so recht. Ich nutze die, um mich zu orientieren, wie ich früher im Plattenladen eine LP erst durchgehört und dann gekauft habe. Ich nutze die weiterhin, um Leute auf Musik aufmerksam zu machen. Was aus Sicht der Urheber dagegen sprechen könnte, weiß ich nicht.
Eine Pest ist aber diese Sperre dann, wenn, beispielsweise in einem wichtigen Dokumentarfilm, der Filmemacher den Fehler gemacht hat, Musik in den Film zu integrieren, die dann von irgendeinem Rechteinhaber oder Abmahner zum Vorwand genommen wird, die ganze Aussage zu bannen. Auch derjenige, der sich durch den Film angegriffen fühlt, greift mitunter zu solchen Mitteln.
Problematisch finde ich es weiterhin, wenn jemand ein Video macht zur Visualisierung eines Liedes. Das ist, mitunter, auch Kunst, und ich finde, man sollte das dürfen, ohne dafür an sich Gebühr zu zahlen. Anders wird es, wenn man für solche Videos Geld einnimmt: Dann hat man natürlich die Musiker zu beteiligen. Gedruckte Fotos darf man schließlich auch zu Collagen verarbeiten...
Gruß Clas