Moin Bastian,
BAT in der Garderobe schützt aber vor Abmahnung nicht, da Kreisler schreibt: "...wenn, gibt es keine Belege." Also kann man auch in diesem Fall nur "zermürbt seiner Wege zergehen." Wie Kreisler - kennen Sie Kreisler? - anmerkt. In dem Fall allerdings der Künstler und nicht der "Kritiker," wie Kreisler ihn nennt. {(Edit: Kreisler nennt andernorts auch den Künstler den "Künstler", und ich kann auch nicht ausschließen, dass irgendwer den ersten nun folgenden Halbsatz schon mal geschrieben hatte... :) (Ich meinte nicht dieses Pfannkuchengesicht, ich wollte einen Doppelpunkt setzen und die Klammer schließen. Wie das der Tante verständlich machen? Wenn ich Pfannkuchen wollen sollte, ginge ich nach oben an die Pfannkuchenbar und holte mir dort einen. Pfannkuchen ist weg. Nee, beim ändern guckt er mich wieder an. Nun noch nicht plenken zwischen . und :, und also den den Umbruch vor hatte!)} Irgendwo wird es doch albern, und ich muss doch hier das Zitat aus dem "Zyniker" nicht wirklich kennzeichnen, um deutlich zu machen, dass es eines ist. Wir wissen das doch.
Dazu kommt, dass die Abmahnungen ja gar keines Mandanten bedürfen. Es ist doch so: Da sieht nun so ein Anwalt, dass schreiendes Unrecht begangen wird und nicht §§§konform zitiert. Dann kann der abmahnen. Ein Mandat braucht er dazu nicht. Nur ein Geldbedürfnis. Und kann dann ohne Auftrag die Geschäfte des Geschädigten zu Lasten des Schädigers führen und von diesem die Kosten beitreiben. In Deutschland und Österreich geht das so. In der Schweiz nicht, da zahlt der Mandant, und muss dazu den Auftrag erteilt haben.
Um dieser Geschäftsidee ein wenig Brillianz zu nehmen, hat man doch unlängst hierzulande die vom Übeltäter zu tragenden Kosten auf 150,- Euro begrenzt... Das hat 2 Seiten: Zum einen ist es bezahlbarer, zum anderen bleibt es im Streitfall bei einer Instanz, und vermutlich wenig originellen juristischen Überlegungen, wie das abzuwehren sein könnte. Und 150,- für einen Serienbrief aus Textbausteinen: Der Geschäftsidee ist damit Nachhaltigkeit verliehen. Verbraucherschutz nach Art der FDP...
Kann schon sein, dass die Zeitung einer konkludenten Handlung ihres Beauftragten widersprechen kann. Das muss sie aber ausdrücklich tun, bevor sie abmahnen kann. Wenn mir der Journalist dieses Recht belegbar eingeräumt hat, und die Zeitung es dann mit erwirbt und mir nicht gönnen will, kann sie mich daraufhin anschreiben und mir ihren Rechteerwerb mitteilen. Dann kann ich das Geschreibsel löschen oder aufbereiten, so dass es eine Argumentation von mir stützt und einen Text über Rechteinhaber verfassen, der sich gewaschen hat, aber ich bin nicht ruiniert. Wobei ich nicht mal weiß, ob die Zeitung dieses eingeräumte Recht infolge ihres Rechterwerbs einfach einziehen kann. Das riecht für mich nach einem Geschäft zu Lasten dritter, also in diesem Fall zu meinen Lasten.
Immerhin, die Andichtung eines Frackes ist doch eindeutig eine gehobene Ur... Prost Urzeit! Andererseits folgt natürlich aus dem Umstand, dass Du nie einen Frack trägst, nicht zwingend, dass Du nicht behauptet haben könntest, sonst immer einen zu tragen... Von wegen sequitur ut non.
Gruß Clas