Für mein Verständnis bleibt ein Chinese, ein Chinese von der Geburt bis zum Tod.
Ein Türke bleibt ein Türke ebenso von der Geburt bis zum Tod, gleich, ob er in Deutschland, China, der Türkei oder sonst wo lebt.
Georg Kreisler ist als Österreicher geboren und als Österreicher gestorben.
Die Staatsbürgerschaft ist in meinen Augen eine reine verwaltungsmäßige Angelegenheit und besagt nicht, wer oder was man ist.
Zum Zeitpunkt der Emigration war Georg Kreisler längst kein österreichischer Staatsbürger mehr, er war "reichsdeutscher Staatsbürger", wie die übrigen
Österreicher nach dem "Anschluß" 1938 auch.
Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft wurde für Georg Kreisler 1941 eingeleitet, in Verbindung mit dem Ausbürgerungsverfahren.
"Formal" wohl nicht aus "rassistischen" Gründen, sondern, weil er ausgewandert war.
Kreislers oft vorgetragene Klage über den österreichischen Staat, dass man ihm nicht die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch zurück gegeben hatte, als er aus Amerika zurückkehrte, habe ich nie unterstützt. Kreisler kam als amerikanischer Staatsbürger zurück Da hätte keine Behörde in Österreich per Anweisung einen Austausch vornehmen dürfen. Es hätte logischer Weise ein Antrag durch Georg Kreisler gestellt werden müssen, was es stets ablehnte. Bei allem Respekt für Georg Kreisler, es gelten für ihn, beziehungsweise galten für ihn keine Sonderregelungen, warum auch.
Als Heimat sah Georg Kreisler in erster Linie kein Land, keine Stadt, vielmehr die deutsche Sprache. Ich bin überzeugt, dass er im tief im Innern immer ein Österreicher gewesen ist. Bei allen seinen "Wanderungen" zog es ihn wiederholt nach Österreich zurück und bestimmt wählte er nicht zufällig Salzburg als allerletzten Wohnort.