Schwierig für einen juristischen Laien...
Ich stelle mir das so vor:
Grundsätzlich steht jedem Angeklagten rechtlicher Beistand zu.
Daraus folgt nach meinem Verständnis, dass der Fall "Niemand tut es" nicht eintreten darf.
Also muss jemand den Job übernehmen.
Und das sollte sie/er auch dürfen.
Was Anwälte innerhalb ihrer Sozietäten dürfen, weiß ich nicht. Ich nehme an, dass es auch da Images zu pflegen gilt, dass man sich in der ein oder anderen Richtung profilieren möchte. Gut möglich, dass Kollegen dann auch kollektiv beschließen dürfen, dass eine Mandatur im Fall xy ihrer vornehmlichen Praxis zuwiderläuft.
Unwohl ist mir dabei. Aber ich denke auch an die anderen Klienten, deren Vertrauensverhältnis zu ihrem Anwalt ja tatsächlich gestört werden könnte. Vielleicht ist das ein Ausschlussgrund?
Aber das dürfte ein typisches Problem sein, mit dem man wiederum umgehen können müsste...
Ich hab also kein klares Bild. Nur davon, dass jedem Angeklagten Beistand zusteht.
Und gerade lese ich, dass Frau Heer in der Kanzlei des Kollegen Sturm untergekommen ist...