Gegen das Vergessen

Begonnen von Bastian, 23. Februar 2012, 12:19:52

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Bastian

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Gegen einen beschämenden ausgrenzenden Sprachgebrauch, im Privaten und den Medien. Gegen falsche, vorurteilsgesteuerte Verdächtigungen, die den Opfern und ihren Familien auch noch die Verantwortung für die Taten zuschreiben. Gegen dieses jahrelange ignorante Alleinlassen, wo Beistand die einzig richtige und menschliche Reaktion gewesen wäre. Gegen die wachsende Menschenfeindlichkeit unter den "Normalbürgern", die die Täter all die Jahre gedeckt hat. Deutsche Täter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Todesopfern_rechtsextremer_Gewalt_in_Deutschland

Gegen deutschen Terror von rechts.

Bastian

[Edit: Zeichen korrigiert]

Anke

Ich greife diesen Thread mal auf.

Soeben las ich, dass die Rechtsanwältin, die mit den 2 anderen Anwälten die Beate Zschäpe im Prozess vertritt, jetzt von ihrer Anwaltskanzlei ausgeschlossen wurde, also ihr Vertrag nicht verlängert wurde, weil sie eben dieses Mandat übernommen habe.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article118453576/Beate-Zschaepes-Anwaeltin-verliert-Job-und-Heimat.html

Was sagt ihr dazu?  :o

Soll ein Anwalt jeden verteidigen, egal welche Straftat er/sie begangen hat?

"Dürfen" (moralisch-ethisch gesehen) die Arbeitgeber oder Kollegen einen Anwalt ablehnen, der bzw. die ein solches Mandat übernommen hat?

Wie steht es um den Rechtsstaat, wenn Mandate von vermutlichen Schwerverbrechern nicht angenommen würden?  :o

Und wie, wenn die Tat als solche auf jeden Fall feststeht und nur das Strafmaß bestimmt werden muss?  :o

Bastian

Schwierig für einen juristischen Laien...

Ich stelle mir das so vor:

Grundsätzlich steht jedem Angeklagten rechtlicher Beistand zu.
Daraus folgt nach meinem Verständnis, dass der Fall "Niemand tut es" nicht eintreten darf.
Also muss jemand den Job übernehmen.
Und das sollte sie/er auch dürfen.

Was Anwälte innerhalb ihrer Sozietäten dürfen, weiß ich nicht. Ich nehme an, dass es auch da Images zu pflegen gilt, dass man sich in der ein oder anderen Richtung profilieren möchte. Gut möglich, dass Kollegen dann auch kollektiv beschließen dürfen, dass eine Mandatur im Fall xy ihrer vornehmlichen Praxis zuwiderläuft.

Unwohl ist mir dabei. Aber ich denke auch an die anderen Klienten, deren Vertrauensverhältnis zu ihrem Anwalt ja tatsächlich gestört werden könnte. Vielleicht ist das ein Ausschlussgrund?

Aber das dürfte ein typisches Problem sein, mit dem man wiederum umgehen können müsste...

Ich hab also kein klares Bild. Nur davon, dass jedem Angeklagten Beistand zusteht.

Und gerade lese ich, dass Frau Heer in der Kanzlei des Kollegen Sturm untergekommen ist...