Hörbeispiele für Unkundige

Begonnen von Stroganoff, 30. März 2007, 14:14:27

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Stroganoff

Liebe Gemeinde,

da hier im Forum schon über sehr viele verschiedene Themen gesprochen wurde, weil Google fleißtig mitliest und weil das Forum bei Google einen recht hohen Stellenwert hat, wird das Forum täglich von Leuten angeklickt die mit Kreisler wahrscheinlich noch gar nichts am Hut hatten. Die geben völlig harmlose Begriffe ein und landen in einem unserer Threads, z.Bsp.:
vergleich effi briest und kabale und liebe
schalke lieder auf mp3
nelly sachs kommt einer von ferne
geschichte zentralabi nrw
fiktiven kommentar

usw.

Ich dachte mir so, diesen Menschen könnte man doch mit ein paar kostenlosen Hörbeispielen Kreisler näher bringen, vielleicht gefällts einem, er kauft sich CDs und irgendwann kommt er zurück um mitzudiskutieren. Bei mir persönlich liefs nämlich auch nur so, dass mir jemand einfach nur ein paar MP3s in die Hand gedrückt hat und die Faszination sich ab dann verselbstständigte.

Deshalb gibt's jetzt hier Hörbeispiele:
http://www.georgkreisler.net/musik/

Der Zustand der Hörbeispiel-Seite ist momentan recht provisorisch.

Ich habe unter der Begrüßung im Kopfteil des Forums einen Link eingefügt, den sieht man allerdings nur wenn man ausgeloggt ist. Da steht nun: "Sie kennen Georg Kreisler noch nicht? Kostenlose Hörbeispiele!"



Nun wünsch ich mir von euch Verbesserungsvorschläge zum Text auf der Hörbeispiel-Seite sowie Vorschläge, welche Lieder-Auswahl ganz besonders gut geeignet wäre, um einen Neuhörer für Kreisler zu interessieren.


Ergebensten Dank,
Stroganoff

Burkhard Ihme

Zitat
Ich dachte mir so, diesen Menschen könnte man doch mit ein paar kostenlosen Hörbeispielen Kreisler näher bringen, vielleicht gefällts einem, er kauft sich CDs und irgendwann kommt er zurück um mitzudiskutieren.
Lobenswert. Aber wie ist die rechtliche Seite bzw. die Regelung mit der GEMA?

Stroganoff

Da denk ich später drüber nach.  8-)
Nämlich sobald wir uns auf eine bestimmte Lied-Auswahl festgelegt haben, bitte ich einfach den Herrn Kreisler um Erlaubnis.
Außerdem kann man die Lieder ja nicht herunterladen, insofern halte ich die Gefahr für relativ gering. Und wenn gkif.de das darf, dann darf ich das schon lange. ;)

Zyankalifreund

#3
Naja, aber die Gema will doch trotzdem Geld haben - und das nicht zu knapp. Das isses doch wurscht, ob mit oder ohne Genehmigung Schorschis. Wir mussten neulich sogar bei der Gema nachzahlen, weil wir in einem Weihnachtsprogramm Stille Nacht und Jingle Bells (u.s.w.) nicht angemeldet hatten. Kurz und gut: Die Gema will für alles (viel) Geld - selbst wenn Kreisler selbst seine eigenen Lieder online stellen will, muss er dafür zahlen -sofern er da registriert ist. Und davon gehe ich einfach mal aus.


Burkhard Ihme

#4
Es gibt wohl eine Sonderregelung, wenn die Lieder nur zum Anhören, aber nicht zum Downloaden sind. Ob die allerdings immer greift oder nur unter bestimmten Voraussetzungen, sollte man bei der GEMA anfragen.
Und dann gibts ja noch Leistungsschutzrechte, die von der GVL ausgewertet werden. Die liegen wahrscheinlich bei den Plattenfirmen (ich hab die zumindest bei meiner einzigen LP abtreten müssen).

Stroganoff

Jaja, da will man 'nem Künstler zu neuen Fans und somit mehr Plattenverkäufen verhelfen, und zum Dank muss sich mit diesem Gedöns rumplagen.

whoknows

#6
Also - nachdem Deine Seite ja eine Net. Domain ist, und somit nicht in Deutschland steht, halte ich die Gefahr für relativ gering. Myspace beispielsweise hat gerade Krach mit der Gema bekommen, und seitdem stehen die Lieder eben nicht zum Download sondern zum Anhören da - und sie stehen im Ausland - und die Gema kann sich brausen gehen - wie es so schön heisst.
Ausserdem kannst Du Urheberrechts-Geschichten aus dem Weg gehen, wenn Du nicht das ganze Lied, sondern nur einen Teil daraus raufstellst. Ich finde die Idee super!

Dorian

ZitatAlso - nachdem Deine Seite ja eine Net. Domain ist, und somit nicht in Deutschland steht, ....

Diese Kausalität ist falsch. Eine .net-Domain kann sehr wohl in Deutschland gehostet werden (so wie diese hier auch).
Den Betreiber entbindet es in keinem Fall von seiner Haftung, insbesondere nicht beim Urheberrecht.

Zyankalifreund

Und Ausschnitte dürfen nicht länger als 30 Sekunden dauern, wobei ich mir nicht sicher bin, ob unter 30 Sekunden nur eine verringerte Gema-Gebühr kostet, oder ganz entfällt.

whoknows

#9
Ah - hatte nicht bedacht, dass es  net domains auch via deutschland gibt - jedenfalls: ich würde gucken, dass die Seite nicht in Deutschland steht - dann tut sich die Gema zumindest sehr schwer.

Burkhard Ihme

#10
Falls die rechtliche Seite geklärt werden kann, würde ich die folgenden Lieder empfehlen:

Bidlah-Buh (zum Anfixen)
Onkel Fritz (für Raucher und Nichtraucher)
Der General (für Arier und Nichtarier)
Das Wort "Verrlassen" (für glücklich und unglücklich Verliebte)
Vorletztes Lied (für Terroristen und Nicht-Terroristen)
Blumengießen (für Gartenfreunde)
Was für'n Ticker (für Wähler und Nichtwähler)
Ich kann tanzen (für Optimisten)

Burkhard Ihme