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Diskussionen => Gesellschaft => Thema gestartet von: Andrea am 06. Dezember 2006, 17:55:59

Titel: Petition an den Deutschen Bundestag
Beitrag von: Andrea am 06. Dezember 2006, 17:55:59
Hilfe! - "Gesundheitsreform" 2006 gefährdet Blindenführhunde-Ausbildung - Petition an den Deutschen Bundestag

Liebe Freunde gut ausgebildeter Blindenführhunde und mobiler blinder Mitbürger!

der DVBM - Deutscher Verein für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen - ruft zu breiter Unterstützung einer Eil-Petition zur Rettung der Führhunde-Versorgung in Deutschland auf.
Wir bitten eindringlich

* um Unterstützung der Petition durch Eure / Ihre Unterschrift auf der Website des DVBM:
http://90010589.turborankingcms.de/c39dde95-670e-45d6-9963-71eaa0b5f7de.htm

* um möglichst massenhafte Weiterverbreitung dieses Aufrufes über Eure E-Mail-Adressbücher, und

* um Verlinkung dieser Seite, soweit Ihr / Sie Links auf eigenen Websites setzen können. -

Worum geht es?

wir haben uns nach besten Kräften mit der geplanten "Gesundheitsreform", d.h. mit dem Entwurf eines sogenannten "GKV-Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetzes" der Bundesregierung auseinandergesetzt - Genaueres darüber auf unserer Website unter
http://www.dvbm.de/news.htm

Sollten die Regelungsvorschläge dieses Gesetzentwurfes hinsichtlich der Hilfsmittelversorgung unverändert bleiben, muß leider ernsthaft befürchtet werden, daß recht bald nur noch sehr billige  Führhunde-Schulen mit voraussichtlich entsprechend geringer Qualität der Führhunde übrigbleiben.

Daher haben wir am 23.11.2006 eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, in welcher wir die wichtigsten Schwachpunkte des Regierungsentwurfes im Hinblick auf die Blindenführhunde-Versorgung durch eigene Regelungsvorschläge abzumildern versuchen.
Damit tun wir einen Schritt, der diskutiert werden mag, aber: wir tun einen Schritt, zu dem wir praktisch in der Lage sind, und der wenigstens den Vorteil hat, daß alle bereitwilligen Unterstützer das Anliegen leicht öffentlich unterstützen können.

Sieben Hauptforderungen haben sich dazu ergeben:

1.      Das Berufsbild "Blindenführhunde-Ausbilder" muß endlich gesetzlich geregelt werden, um dem Wildwuchs unqualifizierter Führhunde-Ausbildung in Deutschland Einhalt zu gebieten, der das Leben blinder Menschen und anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.

2.      §33, Abs. 6 des SGB V muß unbedingt so gefaßt werden, daß das Wahlrecht der Versicherten unter allen Vertragspartnern der Krankenkassen auch künftig unmißverständlich klar ist. Dies ist speziell bei solchen Hilfsmitteln von überragender Bedeutung, bei welchen es auf ein zuverlässiges Vertrauensverhältnis zwischen der Person des Leistungserbringers und dem Leistungsberechtigten ankommt.

3.      In §33, Abs. 7 SGB V soll sichergestellt werden, daß (in der Führhund-Versorgung) gleiche Ausbildungsqualität auch gleich vergütet wird, unabhängig davon, ob die Führhundeschule Vertragspartner der Kassen ist, oder ob ein Vertragsabschluß nicht zweckmäßig erschien. Die Führhunde-Versorgung darf  nicht der Gefahr eines am Preiskampf orientierten Wettbewerbs ausgesetzt  werden!

4.      Im künftigen §126 SGB V soll dem konkret drohenden Qualitätsverfall bei Hilfsmitteln (insbesondere im Führhund-Bereich) dadurch entgegengetreten werden, das die Vertrags-Lieferanten der Kassen - trotz Fortfall des Zulassungsverfahrens - auch künftig Hilfsmittelspezifische Berufsabschlüsse, entsprechende Berufserfahrung und betriebliche Ausstattung nachzuweisen haben. Bei fehlen eines anerkannten Berufsabschlusses (wie gegenwärtig noch im Führhund-Bereich) ist dies durch eine materiell-praktische Experten-Überprüfung des Vertragsanwärters vor Vertragsabschluß sicherzustellen.

5.      §127, Absatz 2 ermöglicht Lieferanten-Verträge auch ohne wettbewerbsorientierte Vertrags-Ausschreibungen, soweit diese nicht "zweckmäßig" sind. Dieser Begriff soll im Gesetzestext durch Bedingungen konkretisiert werden:
* wenn der Versorgungserfolg in hohem Maße vom persönlichen Vertrauen zwischen Leistungsberechtigtem und Leistungserbringer abhängt,
* wenn die Vergleichbarkeit der Hilfsmittel aufgrund komplexer Funktionsvielfalt nur eingeschränkt möglich ist, und/oder
* wenn die Qualität der individuellen Hilfsmittelanpassung durch eine wettbewerbsmäßige Preisorientierung eingeschränkt werden könnte.

6.      §139, Absatz 1 soll dahingehend klarer gefaßt werden, dass ganz unmißverständlich das bisherige Hilfsmittelverzeichnis vortzuschreiben ist.

7. Nach §139, absatz (3) sollen bei der Frage der Aufnahme neuer Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis die Krankenkassen nicht nur dem medizinischen Dienst, sondern auch andere einschlägige neutrale Fachleute einschalten.

Weitere Einzelheiten zu diesen Forderungen sind nachzulesen auf der angegebenen DVBM-Website:
http://90010589.turborankingcms.de/c39dde95-670e-45d6-9963-71eaa0b5f7de.htm

Dort findet sich auch das Kontakt-Formular zur Unterzeichnung durch Unterstützer.

Es kommt jetzt auf Eure Solidarität und Mitarbeit an!

Hoffnungsvolle Grüße,

Dr. August Rüggeberg
(Geschäftsleitung)

Deutscher Verein für Blindenführhunde
und Mobilitätshilfen e.V. - DVBM

Pidinger Straße 10 º 81379 München
DVBM-Website:
www.dvbm.de