Der Fall Böhmermann

Begonnen von Burkhard Ihme, 07. Mai 2016, 09:22:38

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Burkhard Ihme

Nun gibt es ja eine juristische Bewertung des Falles von einem, der es wissen muß.


Allerdings: "Ziegenficker" ist eine rassistische Beleidigung, wenn man einen Türken so nennt? Bei einem Schweden also nicht? Liegt der Rassismus da nicht in dieser feinen Unterscheidung?


Catch 22!

Burkhard Ihme

#1
Auch Dieter Nuhr . Unter anderem behauptet er da, der Urheber des Satzes "Satire darf alles" habe keine Ahnung von Justiz. Da hätte er sich besser mal an den Nuhrschen Imperativ gehalten, denn Tucholsky hat Jura studiert. Und das mit Paragraph 103 hat er offenbar auch nicht kapiert.
Nuhr hat ja gerade den Münchhausenpreis gewonnen, das könnte man auch als Statement zum Wahrheitsgehalt seiner Äußerungen auffassen.


Da gefällt mir die von Oliver Kalkofe besser (hier die Sendung).

Erich Virch

Seit Nuhr den Griechen eine zweihundertjährige Unterdrückungsgeschichte bescheinigt hat, steht ihm eh eine Hirnuntersuchung zu. Aber auch Kalkofe irrt in einem wesentlichen Punkt. Hier mein Senf zum Thema Schmähkritik: https://virchblog.wordpress.com/2016/04/20/blue-comedy/

Burkhard Ihme

#3
Sehr interssant ist der Umgang des der CDU-Bundestagsabgeordneten mit dem Gedicht. Auch er trägt es im Rahmen eines längeren Beitrags vor, in dem er einerseits den Gesetzesentwurf der Grünen bewertet, aber auch zum Ausdruck bringt, daß das Gedicht beleidigend ist. Der deutsche Medienanwalt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, Ralf Höcker, hat an dieser im Bundestag vorgetragenen Version des "Schmähgedichts" von Böhmermann nichts auszusetzen: "Die Rede ist rechtlich vollkommen in Ordnung und ein gutes Beispiel dafür, wie man schlimme Inhalte wiederholen kann, ohne selbst zu beleidigen." Allerdings hat Böhmermann das Gedicht ebenfalls im Rahmen eines (nicht ganz so langen) Beitrags vorgetragen und dabei deutlich gemacht, daß das Gedicht beleidigend ist. Vielleicht hat Seif ja einen besonderes raffinierten satirischen Vortrag gehalten? 


Worum es Seif genau ging, wird nicht so richtig klar. Hätte er bei einer Bundestagsanhörung zu Sebastian Edathy die Bilder von dessen Computer vorgeführt Wenn es ihm nur um ein Beispiel für Majestätsbeleidigung ging, hätte er ja das schöne Gedicht "Im Heiligen Land" von Frank Wedekind zitieren können, das dem Autor eine Festungshaft von sechs Monaten einbrachte, und nicht Teile aus Böhmermanns Beitrag aus dem Zusammenhang reißen. Aber bei der Abschaffung von § 103 geht es nicht um Satire, insofern ist Böhmermann da eh das falsche Beispiel. Der § 103 ist sowieso eine seltsame Chymäre. Denn was ist nun der Straftatbestand: Die Beleidigung oder die Störung der diplomatischen Beziehungen?   


Und à propos Schmähgedicht, hier eins, das quasi noch auf der Werkbank liegt, um zum Sonett zu reifen: 


Dieses Schmähgedicht ist für Frau Doktor Merkel,
die dralle Dirne hat von Dichtung keinen Dunst.
Schon allein wie ich den Reim auf Merkel werkel
erhebt die Strophe in das Reich der hehren Kunst.

Burkhard Ihme

Das Landgericht Köln hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Mathias Döpfner, der Böhmermann vollinhaltlich unterstützte, abgelehnt. Nun sind die Anforderungen bei einer einstweiligen Verfügung recht hoch (nicht nur finanziell), somit ist zu befürchten, daß das Urteil nicht wegweisend ist.

Erich Virch

Ich spende einen Limerick:

Der allmächtige Sultan der Türken
Kämpft bei Tag und bei Nacht gegen Schürken
Nur des Mittags um drei
Eilt der Harem herbei
Und verwöhnt ihn von hinten mit Gürken

Burkhard Ihme

Zu einer ganz anderen Einschätzung als Thomas Fischer kommt Alexander Thiele auf verfassungsblog.de.