Der Diskriminierungs-Aufreg-Thread

Begonnen von Andrea, 25. Juni 2004, 17:07:54

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Andrea

Eigentlich wollte ich meinen Beitrag in den Hochpunkt/Tiefpunkt-Thread schreiben, aber im Augenblick denke ich, ich fände es interessant, von euch zu erfahren, in welchen Situationen ihr euch diskriminiert fühlt. Und - wen wundert's -  ich fang als Erste damit an, ein aktuelles Beispiel zu schildern:
Ich hatte heute den von Dagmar und mir in einem anderen Thread erwähnten Zahnarzt-Termin bei Dr. Erich Becker. Natürlich war ich aufgeregt, denn ich habe total Schiss vor Zahnbehandlungen. Ich tröstete mich damit, dass heute nur ein vorgespräch stattfinden und der Arzt mich dann irgendwann vollnarkotisieren und mir alles auf einmal reparieren würde.
Und so fuhr ich ziemlich entspannt nach Bonn.
Als ich die Praxis betrat, begrüßte mich eine sehr nette Sprechstundenhilfe. Das war schon mal die halbe Miete, denn Sprechstundenhilfen sind meistens sperrig und hm ein Bisschen dumm. Aber die fand ich schwer okay. Sie führte mich ins Wartezimmer und nahm mir die Krankenkassenkarte und die 10,-- ? Praxisgebühr ab. So fünf bis zehn Minuten später hörte ich von Weitem eine Männerstimme fragen: "Was machen wir denn jetzt?", und ich war sofort darauf gefasst, dass er "mit dem Hund..." sagen wollte oder sagte - er murmelte noch irgendwas nach. - Dann kam er in den Warteraum, begrüßte mich und frage, ob es mir möglich wäre, den Hund draußen anzubinden. "Nein.", antwortete ich. Mit draußen meinte er nämlich wirklich: Draußen vor der Tür - auf der Straße. -
Blitzschnell hatte ich Dagmars Entspann-Draufbesteh-Rezept im Kopf. "Ich möchte in meiner Praxis keinen Hund haben", fuhr Dr. Becker fort. "Dabei geht es mir nicht um Sie und nicht um die liebe Hundedame, es ist einfach unhygienisch."
Ich: "Ich kann verstehen, dass Sie den Hund nicht direkt in der Praxis haben möchten. Aber im Warteraum ist das doch kein Problem."
Er: "Haben Sie Schmerzen?"
Ich: "Nein, Schmerzen hab ich nicht. Was hat das denn damit zu tun?"
Er: "Ich behandle Blinde, Gelähmte... Es geht mir nicht um Sie... Es ist unhygienisch."
Ich: "Aber Sie müssen mich mit einem Blindenführhund rein lassen. Das ist gesetzlich geregelt. Es geht nicht um die liebe Hundedame. Es ist ein Blindenführhund."
Er: "Aber hier drinn brauchen Sie doch keinen Blindenführhund. Ich kann mir aussuchen, wen ich behandle. Ich möchte in meiner Praxis keinen Hund haben."
Mein Argument mit der gesetzlichen Regelung war hiermit nicht mehr gültig. Oder hätte ich sagen sollen: "Ich kann Sie beim Ordnungsamt anzeigen!"? Wohl nicht. Damit hätte ich mich in diesem Moment nur lächerlich gemacht. Also sagte ich: "Dann geh ich. So lasse ich mich von NIEMANDEM behandeln.", und im nächsten Moment war mir die Doppeldeutigkeit dieses Satzes in dieser Situation auch schon klar, denn wenn ein Gespräch zwischen Arzt und Patient so beginnt, braucht man nicht mehr nach einer Möglichkeit zu suchen wie z.B.: Jemand bringt mich zum Zahnarzt ... Denn schon allein durch den Beginn der Vertrauensbasis oder eben Nicht-Vertrauensbasis, die sich dadurch entwickelt bzw. nicht entwickelt, ist kein Anknüpfungspunkt für eine Behandlung mehr da. Auch wenn Dr. Becker mich in Vollnarkose operieren sollte..., die Chemie muss stimmen, das Verhältnis muss ein gleichberechtigtes sein.  
Ich stand auf, und der Arzt wandte sich einer älteren Dame zu: "Frau ... kommen Sie bitte mit?"
Während mich die Sprechstundenhilfe zur Tür brachte, flüsterte sie mir zu: "Das tut mir leid."
Ich schwieg. Mir fehlten die Worte. Ich hätte mir in dem Moment gewünscht, sie hätte Zivilkourrage und hätte ihrem Chef die Meinung gesagt. Aber wer macht das schon...
Zum Licht gehört der Schatten, zum Tag die Nacht. Das musst du dir so oft sagen, bis du es weißt und für selbstverständlich hältst. Dann kannst du nicht enttäuscht darüber sein. Denn leben heißt: Das

Bastian

#1
Ich glaube, es ist ein wenig komplizierter, als ich beim ersten Lesen dachte.

Also, ich kann völlig verstehen, dass ein Arzt keine Tiere in seinem Behandlungsraum haben mag. Aber in den Warteraum würde ich einen Blindenhund hineinlassen. Nicht allgemein, sondern weil du speziell auf deinen Hund angewiesen bist. Vielleicht ist aber im Warteraum das Problem, dass während du behandelt wirst, oder im Gespräch bist, der Hund unbeaufsichtigt zwischen den Patienten sitzt, und dass der Arzt dieses vermeintliche Risiko nicht eingehen will. Dann soll er dies aber auch erklären und nicht um die Hygiene herumdrucksen. Was macht er, wenn Menschen mit fauligen Backenzähnen oder eitrigen Stiftzähnen kommen? Würde er die auch nicht reinlassen, weil sie unhygienisch sind?

Also, die Art und Weise finde ich nicht in Ordnung. Ich kann seine Bedenken zum Teil verstehen, aber ich hätte an seiner Stelle bestimmt anders gehandelt. Ich hätte Smokey, selbst wenn ich sie nicht kennen würde, in den Warteraum gelassen, oder im Eingangsbereich sitzen lassen, wissend, dass Führhunde alles andere als aggressiv und launisch sind. Und dass im Wartebereich die Hygienevorschriften andere sind, als in einem OP- Saal oder Behandlungszimmer. Und für einen Behandlungstermin hätte ich dich gebeten, eine Person mitzubringen, die während des Eingriffs mit deiner Wölfin spazierengeht. Denn bei der Behandlung darf sie nicht dabei sein. Muss sie ja auch nicht.

Jetzt brauchst Du also einen neuen Doc. Vielleicht solltest Du auch bei der ersten Besprechung jemanden mitnehmen, auch wenns nervt. Und dich dann unten/draußen von der Arzthelferin holen lassen. Während deine Hündin draußen spazierengeht. Dann riskierst du nix.

Ach, und Grüß mir mal Smokey. Sie soll es sich nicht so zu Herzen nehmen. Er ist nur ein Arzt.  :-*

Sandra

Also. Ich find's typisch deutsch, wiedermal.
Hunde haben in Arztpraxen nix verloren und damit hat's sich's.
(Ich würd ihn übrigens sehr wohl anzeigen, denn er verletzt ein Gesetz, und ich finde, es gehört ihm. Und vor allem: dem nächsten passiert das dann nicht.)
Aber ich hab in den letzten fünf jahren ich glaub 4 mal den Zahnarzt gewechselt - aber bei JEDEM durften meine Hunde (auch noch  früher der grosse, als es ihn noch gab) im Warteraum warten. Sie sassen auf meiner Jacke, und ich hab nicht mal gefragt und ein einziges Mal hat einer gesagt: "Naja, das ist eigentlich nicht erlaubt, aber wenn sie nicht anders können....sind's eh brav?" - und das war's dann.
Das ist Österreich. Und in Deutschland hab ich schon Probleme, wenn ich die Hunde im Supermarkt trage. TRAGE!! Da hatte ich hier auch nie Probleme.

Dagmar

#3
Ja - extrem bedauerlich und ärgerlich, aber leider wahr!

In Deutschland brauchst Du den nicht anzeigen! Ist erfolglos und Du kannst Dir die Gerichtskosten echt sparen, weil:

Erschrocken von Andreas Erfahrungen heute, habe ich am Abend mal meinen Mann ausgefragt (hat 'ne eigene Arztpraxis): Es gibt eine Verordnung, die allen Ärzten in der BRD untersagt, Tiere in Praxen zu lassen - egal welche Tiere. Weil Tierkeime andere Keime sind als Menschenkeime. Wenn ein Arzt das trotzdem macht, macht er sich strafbar. Falls irgendwer auch nur 'piep' macht und behauptet: 'Meine Grippe ist schlimmer geworden, weil da ein Hund saß", darf die KV (=Kassenärztliche Vereinigung, Kontrollgremium der Ärzte) SOFORT die Praxis schließen, die Kassenzulassung entziehen und damit die Existenz des Arztes komplett zerstören.

Mein Mann hat vor diesem Hintergund auch gesagt: "Tja Scheißsituation - aber ich würde es nicht anders machen. Bevor mir ein anderer Patient, der sich gerade über 5 Minuten zu lang gewartet ärgert, an den Karren pinkelt und zur KV läuft und mich anzeigt wegen Mißachtung der Hygienegesetze"

@Andrea - das tut mir extrem leid für Dich und ich fühl' mich ziemlich beschissen, weil ich aus Zeitmangel nicht hab' mitkommen können - vielleicht hätte ich was helfen oder abfangen können. Weiß man nicht. Offensichtlich widersprechen sich hier 2 gesetzliche Bestimmungen: Die Hundeführordnung für Sehbehinderte und die Hygieneordnung für Arztpraxen  :-/
Je fester dir einer die Wahrheit verspricht, in Programmen und Predigten, glaube ihm nicht. Und geh' zu den Gauklern, den Clowns und den Narr'n: Dort wirst du zwar nix, doch das in Wahrheit erfahr'n.

Andrea

@Basti und Dagmar:
Es kann sein, dass sich da zwei Gesetze wiedersprechen. Aber ich habe eine solche Situation nur - vor x Jahren - auch bei einem Augenarzt erlebt. Alle anderen Ärzte lassen mich mit meinem Hund in den Warteraum und die meisten sogar in den Behandlungsraum. Angefangen vom Zahnarzt über den Gyn und nicht zuletzt den allgemeinen Arzt.
Wenn ihr sagt: Nimm doch jemanden mit..., dann macht ihr mich damit abhängig. Ich sehe nicht ein, dass ich - nur weil's ein paar vereinzelte überkantidelte Leute nicht begreifen wollen - einschränken lassen soll oder muss. Sitzt jemand im rollstuhl, darf er ihn - wenn er durch die Tür passt - rein bringen. Und nur weil viele Blinde nicht mit ihrem Führhund, sondern mit dem Stock laufen, heißt es noch lange nicht, dass der Führhund Luxus ist. Er arbeitet exakter als der Stock, und man ist mit ihm schneller. Dagmar, du musst dich nicht blöd fühlen, weil du nicht dabei warst. Dich trifft keine schuld. Ich hätte dem Dok, auch wenn du dabei gewesen wärst, dasselbe gesagt, und am Ende hättest du noch deinen Zahnarzt verloren. Denn in einer solchen Situation hätte ich - sorry! - in keinem Moment Rücksicht darauf nehmen können, dass er DEIN Zahnarzt ist. Du wärst für mich - wahrscheinlich - in der Situation nur hinderlich gewesen.
Übrigens steht auch in der Lebensmittelverordnung: Keine Tiere im Supermarkt. darauf stützen sich ja auch die Verkäufer, die keine Ahnung von der "Materie" haben. Aber dann gibt's da noch irgendeinen Paragraphen in diesem gesetz, der es Blinden ermöglicht... usw. usw. Und übrigens finde ich es eine Sauerei, dass für Körperbehinderte dieses Gesetz nicht gilt. Die müssen ihren Partnerhund, der ihnen ihr Handy bringt, der ihnen sonstige Gegenstände bringt... draußen lassen. Sauerei!
Sorry! Dieses Thema ist das, womit ich täglich am Meisten zu tun habe und ich kämpfe und lasse mir nichts gefallen, bestehe auf mein Recht, auch wenn ich mich nach solchen Erlebnissen jedesmal verdammt kraftlos fühle. Da hat mir vor Kurzem jemand vorgeworfen, ich sei egozentrisch. In dem Punkt bin ich gern egozentrisch, denn ich bin es nicht nur für mich, ich bin es auch für andere Blinde und ich würde mich genauso verhalten, wenn Daniela aus Oberösterreich mit ihrem Partnerhund mit mir unterwegs wäre.
Und (stolz) ich bin diesmal sehr schlich und ruhig geblieben. Ich hab schon auch was von Diskriminierung gesagt, und als der Arzt mich fragte - hatte ich im ersten Thread vergessen zu erwähnen -, was ich denn jetzt möchte, da hab ich diesen Satz: "So lasse ich mich von niemandem behandeln!" nur bestimmt, aber nicht emotional vom Stapel gelassen.
Als Smokey und ich vor der Praxis auf der Wiese standen, hab ich Smokey gefragt: "Und: Willst du dem Dok mal noch ein Bisschen auf die Wiese pinkeln?", aber dann sind wir weiter gelaufen - Smokey und ich. - Und ich hab's diesmal auch geschafft, mich schnell runterzuholen - schneller als sonst (hatte ja Dagmars Tipps im Kopf). - Denn es hat einfach keinen Sinn, dass zu viel von meiner Energie für überhebliche Idioten drauf geht. Denn Ärzte - auch wenn dein Mann einer ist, Dagmar - verstehen es, ihre Position gezielt so einzusetzen, dass man als Patient wie der kleine Arsch da steht. Und ich wette mit dir: Dr. Becker hat bis jetzt noch nicht kapiert, was ich ihm eigentlich sagen wollte. Er wollte es ja nicht einmal hören. Es blieb ihm nur nix anderes übrig, weil ich mit meinem Arsch so lange auf dem Sessel sitzen geblieben bin, bis ich zuende gesprochen hatte.
Tschuldigung! Aber das muss jetzt mal so deutlich gesagt werden.
Zum Licht gehört der Schatten, zum Tag die Nacht. Das musst du dir so oft sagen, bis du es weißt und für selbstverständlich hältst. Dann kannst du nicht enttäuscht darüber sein. Denn leben heißt: Das

Sandra

#5
Wer kann das denn mal erforschen, wie das jetzt tatsächlich gesetzlich ist, mit dem Blindenführhunde-Gesetz?

Ich würde mir, Andrea, von jemandem eine Kopie machen lassen, und die einfach mitführen, und den Leuten vor die Nase halten.
Allein schon, weil wir gedrillt werden, dem geschriebenen Wort zu trauen, wird das einen ziemlcihen Impact haben.

Andrea

Ich frag schon mal auf der Blindenführhundeliste von www.blindzeln.de nach. Einen bis mehrere "Spezialisten" gibt's da schon. Ich muss mich dort nur wieder neu eintragen. Hab mich ausgetragen, weil die Jungs und Mädels furchtbar viele Mails mit immer den gleichen Fragen schicken - verständlich, aber mich hat's dann doch genervt. - Irgenedwo liegt ja auch mein Papier zur Lebensmittelverordnung 'rum. Ich hatte es lange in der Tasche. Aber: Was man selbst nicht lesen kann, kann man nicht von anderen Papieren unterscheiden, und dann war der Brief weg.
Zum Licht gehört der Schatten, zum Tag die Nacht. Das musst du dir so oft sagen, bis du es weißt und für selbstverständlich hältst. Dann kannst du nicht enttäuscht darüber sein. Denn leben heißt: Das

Andrea

Haben Blindenführhunde in Arztpraxen und Krankenhäuser freien Zutritt?
 Hier eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Hygiene des Universitätsklinikums Benjamin Franklin in Berlin, sowie ein Rundschreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum gleichen Thema.

FREIE UNIVERSITÄT BERLIN FU BERLIN
 Fachbereich Humanmedizin  
Universitätsklinikum Benjamin Franklin
 Institut für Hygiene
 Standort Virchow-Klinikum
 gf. Direktor: Prof. Dr. med. H. Rüden
 Freie Universität Berlin
 Institut für Hygiene. Augustenburger Platz 1, D.13353 Berlin
 Frau
 Dr. med. Eva Müller-Dannecker  
Vorstandsreferentin  
Ärztekammer Berlin  
Flottenstr. 28-42
 13407 Berlin
 Datum: 05.11.96
  Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und krankenhausräume
 Sehr geehrte Frau Dr. Müller-Dannecker,
 Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 22.10.96 möchten wir Ihnen nachstehende Antwort geben:
 Wir haben aus hygienischer Sicht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume. Ein Teil der insgesamt über 175 Infektionskrankheiten die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, wird vom Hund auf den Menschen übertragen.
 Es existieren verschiedene Übertragungswege wie z. B. Verletzungen durch den Hund (Biß- oder Kratzwunden), Arthropoden als Vektoren (z. B. Zecken, Läuse, Flöhe), aerogene Übertragung oder die Kontamination von Lebensmitteln.
 Die Bedeutung von Blindenhunden ist allgemein anerkannt. Sie steigern die Mobilität, reduzieren Ängste und Unsicherheit, verbessern damit die Selbstsicherheit und tragen so in einem nicht unerhebichen Maße zur Selbständigkeit und zum Wohlbefinden von blinden Menschen bei. Da es sich bei Blindenhunden um Speziell ausgebildete, in der Regel besonders disziplinierte Hunde handelt, ist eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination von Lebensmitteln unwahrscheinlich. Hinzu kommt, daß auch die Gefahr einer Übertragung durch Arthropoden als gering anzusehen ist.
 Bei der Mitnahme der Blindenhunde in Krankenhäuser sollten jedoch folgende Empfehlungen beachtet werden (aus: Weber DJ, Baker AS, Rutala WA: Epidemiology and Prevention of Nosocomial Infections Associated with Animals in the Hospital. In: Hospital Epidemiology and Infection Control, C. Glen Mayhall (Ed.), pp. 1109-1123, Williams & Wilkins, Baltimore 1996):
 1. Nur speziell als Führungshunde ausgebildete Hunde dürfen in Gesundheitseinrichtungen mitgeführt werden.
 2. Die Mitnahme von Blindenhunden ist nicht erlaubt, wenn sie krank sind, Fieber, gastrointestinale Erkrankungen, Flöhe oder Hautläsionen haben.
 3. Gesunde und gepflegte Hunde, die ihren Besitzer führen, sind in allen Bereichen erlaubt, die auch allgemein dem Publikum offenstehen, wie Lobby, Cafeteria und offene Pflegestationen. Hier sollte sich der Besitzer des Hundes über die Möglichkeit eines Patientenbesuchs informieren. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand des Patienten abhängig zu machen.
 4. Die Fütterung des Hundes innerhalb des Krankenhauses ist nicht gestattet Die Defäkation des Hundes sollte außerhalb des Krankenhausgeländes erfolgen.
 5. Dem Krankenhauspersonal und den Patienten ist es untersagt den Hund zu streicheln oder mit ihm zu Spielen.
 6. Nachdem die blinden Besucher ihrem Hund einen Platz zugewiesen haben, müssen sie sich vor dem direkten Kontakt mit Patienten die Hände waschen.
 7. Folgende Umstände schränken den Besuch mit Hunden ein:
 - Der Patient ist wegen respiratorischer, enteritischer oder anderer Infektionskrankheiten isoliert, oder er befindet sich in protektiver Isolierung (z.B. AIDS Patienten im fortgeschrittenem Stadium).
 - Der Patient, obwohl er nicht protektiv isoliert ist, ist abwehrgeschwächt (z.B. immunsupprimierte Patienten, Patienten mit Antikörpermangelsyndrom) oder hat einen abwehrgeschwächten Zimmernachbarn.
 - Der Patient befindet sich auf einer Intensivstation, Verbrennungsstation oder einer anderen, dem Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglichen Station des Krankenhauses.
 - Der Patient oder ein Zimmernachbar hat eine Allergie gegen Hunde oder leidet unter einer schweren Hundephobie.
 - Der Patient oder ein Zimmernachbar ist psychotisch, halluziniert, ist verwirrt oder hat eine geänderte Wahrnehmung der Realität und ist einer rationalen Erklärung nicht zugänglich.
 Bei Beachtung dieser Empfehlungen erachten wir ein Verbot von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräumen aus infektionspräventiven Überlegungen heraus als nicht gerechtfertigt, zumal ein solches Verbot die Bewegungsfreiheit blinder Menschen deutlich limitieren würde.
 Mit freundlichen Grüßen
 (Prof. Dr. med. Henning Rüden) (Christine Geffers, Arztin)
 Institut für Hygiene der FU Berlin  
Nationales Referenzzentrum für  
Krankenhaushygiene in Deutschland  
 
 Letzte Änderung am 06.06.2001

DEUTSCHE KRANKENHAUS GESELLSCHAFT
 Bundesverband der Krankenhausträgerin der Bundesrepublik Deutschland
 An die  
- Mitglieder der Kommission "Hygienedienst im Krankenhaus  
- Mitgliedverbände
 der Deutschen Krankenhausgesellschaft
 Unser Zeichen 1/759 Dr. S/ber
 Datum: 20.10.1997
 Rundschreiben Nr. 198197
 Mitnahme von Blindenführhunden bei Besuchen von Arztpraxen und Krankenhäusern
 Sehr geehrte Damen und Herren,
 der Deutsche Blindenverband e.V. hat sich in der o.g. Angelegenheit an die Geschäftsstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft gewandt und darauf aufmerksam gemacht, daß es ca. 1.200 Blindenführhundehalter, d.h. blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen gibt, die zur Orientierung und Mobilität auf einen Blindenführhund angewiesen sind.
 Die Mitnahme eines Blindenführhundes sei auch dann erforderlich, wenn ein Krankenhaus besucht werde. In der Vergangenheit habe es Unsicherheiten gegeben, ob ein Krankenhausbesuch mit Blindenführhund unter hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich sei.
 Um zu einer Klärung der o.g. Fragestellung zu kommen, hat sich der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin an die Ärztekammer Berlin gewandt, die ihrerseits eine Anfrage an das Hygieneinstitut der Freien Universität Berlin richtete.
 In der von Herrn Prof. Dr. med. H. Rüden angefertigten Stellungnahme wird ausgeführt, daß aus hygienischer Sicht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Blindenführhunden in Praxis- und Krankenhausräume bestehen. Eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination von Lebensmitteln durch die speziell ausgebildeten und in der Regel besonders disziplinierten Blindenführhunde wird als unwahrscheinlich bewertet. Des weiteren sei auch die Gefahr einer Übertragung durch Arthropoden (z.B. Zecken, Läuse, Flöhe) als gering einzustufen.
 In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, daß bei der Mitnahme von Blindenführhunden in Krankenhäusern folgende Empfehlungen beachtet werden sollten:
 1. Nur speziell als Führungshunde ausgebildete Hunde dürfen in Gesundheitseinrichtungen mitgeführt werden.
 2. Die Mitnahme von Blindenhunden ist nicht erlaubt, wenn sie krank sind, Fieber, gastrointestinale Erkrankungen, Flöhe oder Hautläsionen haben.
 3. Gesunde und gepflegte Hunde, die ihren Besitzer führen, sind in allen Bereichen erlaubt, die auch allgemein dem Publikum offenstehen, wie Lobby, Cafeteria und offene Pflegestationen. Hier sollte sich der Besitzer des Hundes über die Möglichkeit eines Patientenbesuchs informieren. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand des Patienten abhängig zu machen.
 4. Die Fütterung des Hundes innerhalb des Krankenhauses ist nicht gestattet. Die Defäkation des Hundes sollte außerhalb des Krankenhausgeländes erfolgen.
 5. Dem Krankenhauspersonal und den Patienten ist es untersagt, den Hund zu streicheln oder mit ihm zu spielen.
 6. Nachdem die blinden Besucher ihrem Hund einen Platz zugewiesen haben, müssen sie sich vor dem direkten Kontakt mit Patienten die Hände waschen.
 7. Folgende Umstände schränken den Besuch mit Hunden ein:
 Der Patient ist wegen respiratorischer, enteritischer oder anderer Infektionskrankheiten isoliert oder er befindet sich in protektiver Isolierung (z.B. AIDS Patienten im fortgeschrittenem Stadium).  
Der Patient, obwohl er nicht protektiv isoliert ist, ist abwehrgeschwächt (z.B. immunsupprimierte Patienten, Patienten mit Antikörpermangelsyndrom) oder hat einen abwehrgeschwächten Zimmernachbarn.  
Der Patient befindet sich auf einer Intensivstation, Verbrennungsstation oder einer anderen, dem Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglichen Station des Krankenhauses.  
Der Patient oder ein Zimmernachbar hat eine Allergie gegen Hunde oder leidet unter einer schweren Hundephobie.  
Der Patient oder ein Zimmernachbar ist psychotisch, halluziniert, ist verwirrt oder hat eine geänderte Wahrnehmung der Realität und ist einer rationalen Erklärung nicht zugänglich.
 (aus: Weber DJ, Baker AS, Rutala WA: Epidemiology and Prevention of NosocomialInfection Control, C. Glen Mayhall (Ed.), pp. 1109-1123, Williams & Wilkins, Baltimore 1996).
 In der o.g. Stellungnahme wird abschließend die Auffassung vertreten, daß bei Beachtung dieser Empfehlungen ein Verbot von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräumen aus infektionspräventiven Überlegungen heraus nicht gerechtfertigt ist, zumal ein solches Verbot die Bewegungsfreiheit blinder Menschen deutlich limitieren würde.
 Die DKG-Kommission "Hygienedienst im Krankenhaus" hat diese Thematik eingehend beraten und hat sich der Auffassung von Herrn Prof. Rüden angeschlossen.
 Wir bitten, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser zu informieren.
 Mit freundlichen Grüßen
 Der Hauptgeschäftsführer  
Im Auftrag:
 (Dr. Scholz-Harzheim)
 Referentin
  
 Letzte Änderung am 06.06.2001 _



Haben Blindenführhunde auch nach inkrafttreten der neuen Lebensmittelhygieneverordnung noch Zutritt zu Lebensmittelgeschäften?
 Der DBSV stellte in einer Anfrage an die Bundesgesundheitsministerin diese Frage, da in der neuen Lebensmittelhygieneverordnung keine Aussage hierzu zu finden ist.
 Die Ministerin antwortete darauf wie folgt:
 "Die Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 05. August 1997 trat am 09. Februar 1998 in Kraft. Sie sieht - im Gegensatz zu den bisherigen auf Landesrecht gestützten Lebensmittelhygiene-Verordnungen - von Detailregelungen ab; dies betrifft auch das Mitführen von Blindenführhunden durch Blinde.
 In der Begründung zur Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bundesrats-Drucksache 332/97) wird jedoch klargestellt, dass grundsätzlich beim Mitführen von Blindenführhunden durch Blinde eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht vorliegt. Dem Mitführen von Blindenführhunden im Lebensmitteleinzelhandel steht somit nach der Verordnung nichts entgegen. Diese Auffassung wird auch von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden geteilt.
 An der bisherigen Praxis ändert sich deshalb aufgrund der Verordnung nichts.
 Mit freundlichen Grüßen
 Andrea Fischer"
   Letzte Änderung am 06.06.2001
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Bassmeister

ZitatIrgenedwo liegt ja auch mein Papier zur Lebensmittelverordnung 'rum. Ich hatte es lange in der Tasche. Aber: Was man selbst nicht lesen kann, kann man nicht von anderen Papieren unterscheiden, und dann war der Brief weg.

Wie wäre es, wenn Du Dir mit einem Braille-Drucker auf jedes dieser Papiere ein für Dich lesbares Kürzel schreibst? z.B. L für Lebensmittelverordnung oder H für Hundeerlaubnis und so weiter)

Mann, das ist ja noch viel fieser, als nen Kontrabaß im Zug mitnehmen zu wollen (in Deutschland habe ich das immer noch durch gut zureden lösen können, in Ösiland mußte ich trotz LEEREM Packwagen wieder aussteigen.)
[size=9]Nicht alles, was zwei Backen hat, ist ein Gesicht...[/size]

Sandra

eeecht? In Österreich?? Na, arg. Das hätt ich nciht gedacht. Aber vermutlich: Betonköpfe gibt's überall, und wenn man an den Falschen gerät...

Ich hab hier küzlich inder Zeitung gelesen, dass sie im schönen Ösiland im Zug im Damenabteil eine Frau rausgeschmissen haben, weil sie ihren 7 jährigen Sohn mithatte - und der war keine Frau. Und zwei Abteile weiter was das Still-Abteil, da lag eine Frau mit Baby quer über drei Sitze, und auf der anderen Seite auf den Sitzen lagen zwei riesige Hunhde - und DA hat der Schaffner nix gesagt....
Wie gesagt, Irre gibt's immer, und manchmal hat man so Phasen, da scheint man ein Talent zu haben, genau auf die zu treffen...

@Andrea: Tu doch eine Kopie dieses Briefes einfach in Deine Geldbörse, dann hast du ihn immer mit, wenn's irgendwo wieder Betonköpfe gibt.

Dagmar

@ Andrea:

Mensch, das freut mich aber, dass Du das Papier aufgetan hast. Zu unserer Diskussion letzte Nacht: Mein Mann sagte sofort "Das ist ja interessant, kannste mir das mal eben für meine Praxis ausdrucken"

Ich würde Dir auch raten, unbedingt eine Kopie davon zu machen und die Kopie grundsätzlich mit zum Arzt zu nehmen.

Morgen faxe ich das mal an Dr. Becker - mal sehen, was der sagt  ;D
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Andrea

Daran hab ich auch schon gedacht, dass man das an Dr. Becker schicken müsste. Mach das doch bitte mal., Dagmar. Ich finde es gut, wenn er mal von jemand anderem die Breitseite kriegt. ;D
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Andrea

#12
ZitatIrre gibt's immer, und manchmal hat man so Phasen, da scheint man ein Talent zu haben, genau auf die zu treffen...


Ich fürchte, bei mir ist das eine Dauer-Phase. ;-) Gestern hat mich der Perser-Imbis ersucht, Smokey draußen anzubinden. Ich sagte: "Ne, das ist ein Blindenführhund." Dann hat er sich mit 'nem anderen Perser unterhalten, und dann kam plötzlich ein Typ, den ich kannte, der mit Freunden in einem anderen Cafe saß. Also drehte ich mich ohne weiteren Kommentar zu Kalle um und wir gingen ins "Magnus". Aber bei diesem Perser bin ich bisher ohne Gemecker rein gekommen - BISHER. - Im "Panteon" letztesmal, als Dagmar und ich beim Konzert von Götz waren, kam ja auch diese Tussi auf uns zu und wollte, dass wir Smokey raus bringen. Ich war davor schon hm dreimal mindestens im "Panteon" in Bonn. Dagmar konnte mich durch ihre coole Reaktionsweise runter holen und der Tussi zeigen, dass wir Bescheid wissen. Smokey durfte bleiben. Als dann das Lied "Eduard der Haschischhund" kam und Götz und das Publikumm bellten, da sagte ich nur: "Jetzt müssen wir gleich ALLE raus."


Zitat@Andrea: Tu doch eine Kopie dieses Briefes einfach in Deine Geldbörse, dann hast du ihn immer mit, wenn's irgendwo wieder Betonköpfe gibt.

Ja klar, ich steck jetzt all diese Papiere in eine Klarsichthülle und halte sie den Leuten unter die Nase. Denn auch in Supermärkten muss man ja dauernd Aufklärungsarbeit leisten. Urgh!
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